Pflegecontrolling gibt der Gemeinde die Grundlage, ihre Restkosten zu verstehen und zu steuern: nachvollziehbar gegenüber der Spitex, belegbar gegenüber Gemeinderat und Rechnungsprüfung.
Die Spitex-Restkosten der Gemeinden nehmen Jahr für Jahr zu, bei gleichbleibender Prüftiefe.
Die Gemeinde trägt die Prüfpflicht für Pflegeleistungen, verfügt aber über keinen etablierten Prüfstandard.
Bezug: Kanton Zürich, Pflegefinanzierung der Gemeinden; EFAS-Reform mit Wirkung auf die Langzeitpflege ab 2032.
Vorbelegt als Schätzung auf Basis der Wohnbevölkerung, Statistisches Amt Kanton Zürich. Wert bei Bedarf überschreiben.
Der Prüfprozess wird gemeinsam mit der Gemeinde entwickelt und auf ihre Abläufe abgestimmt. Am Ende des Pilotjahrs liegt er dokumentiert vor und bleibt bei der Gemeinde.
Regelmässige Reviews bringen Gemeinde, Spitex und Pflegepfad an denselben Tisch. Offene Fälle werden dort besprochen, statt schriftlich hin und her geschoben.
Gemeinsam wird festgelegt, was als Norm gilt und was als Auffälligkeit. Damit beruht die Prüfung auf vereinbarten Grössen und nicht auf Einzelmeinungen.
Für komplexe Fälle ist geregelt, wer wann entscheidet und in welcher Frist. Die Sachbearbeitung weiss jederzeit, wohin ein Fall geht.
Personendaten werden nur im nötigen Umfang bearbeitet, in der Schweiz gehalten und vertraglich geregelt. Auswertungen erfolgen aggregiert.
Sie möchten wissen, wie Pflegepfad Ihrer Gemeinde konkret nutzt? Schreiben Sie uns oder rufen Sie an, ein Gespräch dauert 30 Minuten.
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